Allgemeine Geschäftsbedingungen

der 3A Immobilien – Immobiliengruppe Retzlaff OHG

 

Einleitung und Begriffsbestimmungen

Die 3A Immobilien – Immobiliengruppe Retzlaff OHG ist als Unternehmen im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Jedes Mitglied der Bürogemeinschaft ist ein selbständiges, rechtlich eigenständiges Unternehmen. Die selbständigen Maklerinnen und Makler der Bürogemeinschaft werden, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde, auf Basis folgender Geschäftsbedingungen tätig:

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Tätigkeiten, die wir als Immobilienmakler gemäß BGB für unsere Auftraggeber – egal ob Immobilienanbieter oder Immobilieninteressenten – entfalten und für Personen oder Gesellschaften erbringen, die unsere Leistung ohne sofortigen Wiederspruch auch stillschweigend dulden.

Die nachfolgenden Begriffe haben folgende Bedeutung:

  • Maklertätigkeit: Beschreibt im Wesentlichen die Leistungen, die wir auf Grundlage der § 652, §653, § 654 des BGB erbringen. Dies können darüber hinaus auch Beratungsleistungen sein, die uns im Rahmen berufsnaher Themen erlaubt sind.
  • Maklerlohn: Beschreibt gemäß § 652 BGB die Entlohnung unserer Leistung. Dieser kann auch als Provision, Courtage, Lohn für Beratungstätigkeit sein.
  • Interessent: Beschreibt Personen oder Gesellschaften als Immobilieninteressent. (Verweis: § 652 Abs.1, Satz 1 – Vertragsgelegenheit)
  • Anbieter: Beschreibt Personen oder Gesellschaften als Verkäufer, Vermieter, von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten oder artgleicher Verfügung.
  • Hauptvertrag: Beschreibt den zwischen Anbieter und Interessent gleichwelcher Art geschlossenen Vertrag.

Bedingungen im Einzelnen:

Wir sind Immobilienmakler. Unsere Leistung bezieht sich im Wesentlichen und – soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde – auf den Nachweis oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten gemäß § 652, § 653, § 654 BGB. Jegliches Anfordern unserer Angebote bedeutet Auftragserteilung gemäß § 653 Absatz 1. Es gelten, wenn nicht individuell und schriftlich etwas anderes vereinbart wird, die nachfolgenden Bedingungen.

1. Nachweis der Vertragsgelegenheiten

1.1 Die Nachweise von Vertragsgelegenheiten sowie weitergegebenen Informationen sind nur für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet, uns sind Name und Anschrift des Empfängers mitzuteilen. Der volle Maklerlohn wird geschuldet, wenn unser Nachweis oder Informationen an Dritte weitergeleitet wurden und diese die Vertragsgelegenheit durch Miete, Kauf oder Weitergabe, allein oder in Partnerschaft mit Dritten realisieren. Auch die Verwendung der Informationen zieht ggf. Schadenersatzansprüche wegen Geschäftsschädigung nach sich.

1.2 Bereits bekannte Vertragsgelegenheiten müssen zurückgewiesen werden.

Die nachgewiesene Vertragsgelegenheit gilt als unbekannt, sofern uns der Empfänger die Vorkenntnis nicht unverzüglich und nachvollziehbar mitteilt.

2. Der Maklerlohn

2.1 Unser Maklerlohn ist verdient und fällig mit Abschluss über die nachgewiesene oder vermittelte Vertragsgelegenheit. Diese kann sein: Miet-, Pacht-, Leasing-, Kauf-, Options-, Erbbaurecht-, Renten-, Werklieferungs-, Gesellschafts- und Beteiligungsvertrag, Zuschlag bei Versteigerung oder Gleichwertiges. Wird ein Nachweis ohne unser weiteres Zutun als Vermittlungsmakler verwendet, ist uns unmittelbar nach Abschluss des Vertrages das Abschlussdatum und die vereinbarten Vertragskonditionen mitzuteilen.
Der volle Lohnanspruch besteht auch bei Mitverursachung zum Zustandekommen des Hauptvertrages. Erfolgt eine Kündigung des Maklervertrages und wird die nachgewiesene Vertragsgelegenheit verwendet, besteht unser Lohnanspruch auf Grundlage der Mitverursachung.

2.2 Unser Lohnanspruch besteht auch bei Ersatz- und Folgegeschäften. Ein Ersatzgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn ein Vermieter oder Verkäufer andere Vertragsgelegenheiten nennt, oder über die nachgewiesene Vertragsgelegenheit mit dem Nachfolger des Vermieters oder Verkäufers einen Vertrag schließt, oder anstatt zu kaufen mietet, oder kauft, anstatt zu mieten. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung des geschlossenen Vertrages eintritt, z. B. erst nur gemietet wurde und infolge ein Kauvertrag geschlossen wird. Unser Lohnanspruch besteht auch bei Erwerb von Anteilen an Besitzgesellschaften sowie bei wirtschaftlicher Gleichwertigkeit.

2.3 Als Maklerlohn wird im Verkaufsfall ein Kernsatz von 6% auf den Kaufpreis fällig. Im Falle von gewerblichen Vermietungen sind Abschlüsse mit 3 Monatsmieten oder bei langfristigen Mietverträgen mit einer Laufzeit von 10 oder mehr Jahren mit 3% der Mietsumme aus der Gesamtlaufzeit des Vertrages zu entlohnen. Es kann individuell und schriftlich eine Aufteilung des Maklerlohns auf Käufer und Verkäufer oder Mieter und Vermieter vereinbart werden. Mit unseren Geschäftsbedingungen ist ein eindeutiges Lohnverlangen erklärt. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

3. Aufrechterhaltung des Maklerlohnanspruches

Wir sind berechtigt, auch für die andere Seite tätig zu werden. (§ 654 BGB)

4. Gemeinschaftsgeschäfte

Wir sind berechtigt, weitere Personen zur mit Bearbeitung einzuschalten. Auf Verlangen legen wir offen, wer einbezogen wurde. Mehrkosten entstehen dadurch jedoch nicht.

5. Haftungsausschluss

5.1 Wir haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns weitergegebenen Angaben. Angebote werden von uns auf der Grundlage der Informationen der Anbieter und Dritter erstellt und basieren auf Informationen und Quellen, für deren Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden kann. Die Darstellung unserer Angebote dient zur Information. Es soll dem Empfänger als Entscheidungshilfe dienen. Weitergehend ist eine eigene eingehenden Prüfung notwendig und wird von uns ausdrücklich angeraten. Entscheidungen zum Abschluss des Hauptvertrages, Kauf- oder Miete, obliegen allein dem Interessenten. Deshalb sind Ansprüche gleichwelcher Art, insbesondere solche auf Schadensersatz oder Auskunftserteilung wegen unvollständiger oder unrichtiger Angaben durch die Überlassung des Angebots oder unserer übergebenen Unterlagen nicht begründet. Mit dem Angebot begründen sich auch keine Zusicherungen oder Garantien, auf die eine Haftung gestützt werden könnte. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenabschluss, Verkauf und Vermietung, Auslassungen und Irrtum bleiben vorbehalten.

5.2 Sofern Sie als Anbieter der Veröffentlichung auf Internet-Plattformen oder sonstiger Medien zugestimmt haben, sind wir berechtigt, die von Ihnen überlassenen Unterlagen und Informationen zu verwenden. Wir überprüfen die Unterlagen nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen und Informationen fällt ausschließlich in die Verantwortung des Anbieters. Wir sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freigestellt, die wegen etwaiger Falschinformationen oder der Verletzung von Schutzrechten Dritter in Verbindung mit der Veröffentlichung der übermittelten Informationen und Unterlagen gegen uns geltend gemacht werden. Es besteht die Verpflichtung, uns unverzüglich über alle Änderungen im Angebot der Vertragsgelegenheit zu unterrichten.

6. Geldwäscheprüfung

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, im Rahmen der uns gegebenen Möglichkeiten eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Sie verpflichten sich daher, uns die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

7. Nebenabreden

Jegliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

8. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Zu finden unter https://www.3a-halle.de/widerrufsrecht/

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Mahnsachen ist Halle (Saale)

10. Alternative Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.