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Eigentümerversammlung

Um gemeinschaftliches Eigentum zu verwalten, wird von den Eigentümern größerer Gebäude oder Mehrfamilienhäuser oftmals ein Verwalter berufen, der sich um die Belange der Eigentümer kümmert. Er organisiert auch Instanthaltungsmaßnahmen und sort für eine ordentliche Abrechnung der einzelnen Parteien.

Eine Eigentümerversammlung wird im Regelfall jährlich abgehalten. Zu ihr wird mindestens zwei Wochen vorher schriftlich vom Hausverwalter eingeladen. Ihr wohnen alle Eigentümer eines Hauses oder mehrerer zusammen verwalteter Häuser bei. Der Hausverwalter bespricht anhand der vorab mitgeschickten Tagesordnungspunkte im Beisein der anwesenden Eigentümer gemeinsam mit ihnen ihr Eigentum betreffende Themen. Ist ein Eigentümer verhindert, kann er durch eine Vollmacht eine ihm vertraute Person als Vertretung zur Eigentümerversammlung schicken, andernfalls verfällt sein Stimmrecht.

Unter anderem wird die jährliche Hausgeldabrechnung verabschiedet sowie der künftige Wirtschaftsplan, daneben wird abgestimmt und diskutiert über auszuführende Reparaturen, Modernisierungen oder andere Mittelverwendung wie beispielsweise für einen Hausmeisterservice. Auch wird der Hausverwalter regelmäßig bestellung und abberufen und ein Verwaltungsbeirat aus Mitgliedern der Eigentümer gewählt. Um beschlussfähig zu sein, müssen mindestens die Hälfte der insgesamt vorhandenen Miteigentumsanteile anwesend sein.

Gibt es Anlässe, die einer Diskussion der Eigentümer bedürfen, können auch außerordentliche EIgentümerversammlungen abgehalten werden.

Die Abstimmung erfolgt durch einfaches Stimmrecht, jede anwesende Eigentumspartei besitzt eine Stimme, unabhängig von der Größe der eigenen Wohnung beziehungsweise Einheit. In der Regel erfolgt die Abstimmung durch einen Mehrheitsbeschluss.

Nach der Eigentümerversammlung erhalten alle Eigentümer ein Protokoll der Eigentümerversammlung, das im Regelfall vom Hausverwalter mitgeschrieben und verfasst wird. Sind bei der Versammlung Beschlüsse gefasst worden, die ein weiteres Handeln bedürfen, leitet der Hausverwalter weitere Schritte ein.

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