Seit dem 1. Januar 1990 schreibt die Energiesparordnung eine Energieausweis-Pflicht für Wohngebäude in Deutschland vor. Jeder Hauseigentümer muss beim Verkauf, bei der Verpachtung oder Vermietung seines Objektes bereits bei der Besichtigung einen Energiepass vorlegen. Eine Ausnahme bilden denkmalgeschützte Objekte. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, benötigt einen Energieausweis. Dieser Nachweis informiert den Kaufinteressenten oder Mieter über den Energieverbrauch der Immobilie und soll dabei helfen, unterschiedliche Objekte hinsichtlich des Energiebedarfs miteinander vergleichen zu können.
Energiepass in zwei Varianten
Einen Energiepass gibt es in zwei Varianten. Ein Energiebedarfsausweis wird benötigt als Nachweis für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, bei einem Objekt bis zum Baujahr 1977 oder wenn die Wärmeschutzverordnung nicht erfüllt wird, d.h. wenn der End-Energie-Kennwert kleiner ist als 200 kW/Quadratmeter. Sofern ein Energie-Bedarfs-Ausweis erforderlich ist, wird ein Sachverständiger beauftragt. Dieser prüft die bauliche Substanz des Objekts und bestimmt, wie hoch der Energieverbrauch sein müsste.
Der Energiepass als Energie-Verbrauchsausweis basiert auf der verbrauchten Energie der vergangenen drei Jahre, als Grundlage dient die Energiekostenabrechnung der Versorgerfirmen. Liegen keinerlei Erfahrungswerte vor, kann anhand der Gebäudedaten eine Einschätzung erfolgen. Als Anhaltspunkte und Bestimmungsfaktoren dienen die Bauform der Immobilie, das Baujahr sowie die Dämmung. Für Objekte, die den Stand der Wärmeschutzverordnung 1978 erreicht haben, kann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden, ebenso für nach dem Jahr 1978 errichtete Wohngebäude.
Die Ausstellung des Energieausweises
Immobilien, die viel Energie verbrauchen, sind schädlich für die Umwelt und verursachen hohe Kosten bei den Eigentümern und Mietern. Da ein Laie dies nur schwer einschätzen kann, erfolgte die Einführung eines Energiepasses. Kann das Dokument nicht vorgelegt werden, droht ein Bußgeld. In der Energieverordnung ist genau geregelt, wer einen Energiepass ausstellen darf. Der Aussteller muss über eine entsprechende Berechtigung verfügen. Damit der Verbraucher erkennen kann, ob es sich um einen niedrigen oder hohen Wert handelt, wird dieser auf einer farbigen Zahlenskala eingetragen.