Nur in wenigen Fällen können Käufer einer Immobilie die Finanzierung ausschließlich aus eigenen Mitteln darstellen. In der Regel werden Kredite benötigt. Mit einer Finanzierungszusage oder Finanzierungsbestätigung erklärt eine Bank, dass sie grundsätzlich zur Finanzierung bereit ist.
Sicherheit für den Verkäufer
Finanzierungszusagen werden häufig von Verkäufern einer Immobilie vor der eigentlichen Transaktion gefordert. Sie wollen damit sicherstellen, dass der jeweilige Käufer in der Lage ist, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Wenn die Bank die Finanzierung bestätigt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer finanziell reibungslosen Abwicklung des Immobiliengeschäftes auszugehen. Eine Finanzierungszusage ist noch kein rechtlicher verbindlicher Darlehensvertrag. In vielen Fällen steht sie “unter Vorbehalt”. Der Kredit kann dann doch noch verweigert werden, wenn sich wichtige Angaben nachträglich als falsch erweisen oder nicht mehr zutreffen. In der Praxis folgt der Zusage allerdings in den weitaus meisten Fällen auch die Kreditvergabe.
Anforderungen für Finanzierungszusagen
Die Bank prüft eine Anfrage für eine Finanzierungszusage ähnlich wie einen Kreditantrag. Das heißt, der Käufer muss entsprechende Bonität und Kapitaldienstfähigkeit nachweisen. Bei der Prüfung der Bonität geht es u.a. darum, ob die Finanzierung auf einem soliden Fundament steht und ob der Käufer über ausreichend Eigenkapital verfügt. Bei der Kapitaldienstfähigkeit wird betrachtet, ob der Käufer unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen in der Lage ist, Zins- und Tilgungsraten aus seinem Einkommen darzustellen. Einkommensnachweise und eine Vermögensauskunft werden daher ebenso gefordert wie Unterlagen zu dem zu finanzierenden Objekt, das üblicherweise als Sicherheit dienen soll.
Die Finanzierungszusage “rechtzeitig” stellen
Da die Unterschrift unter einen Immobilien-Kaufvertrag rechtlich bindend ist und eine nachträgliche Rückabwicklung des Geschäftes einen hohen Aufwand bedeutet, sollte eine Finanzierungszusage spätestens zum Notartermin vorliegen. Sie macht frühestens dann Sinn, wenn sich beide Seiten über den Kaufpreis einig sind und der Finanzierungsbedarf feststeht. Die Prüfung einer Finanzierungszusage durch die Bank dauert üblicherweise wenige Tage, so dass eine rechtzeitige Vorlage kein Problem ist.