Die Flurkarte dient der Darstellung der Liegenschaften und somit der Grundstücke in einer Gemeinde. Dabei stellt sie vor allem auf die Flurstücke ab, die als kleinste Flächeneinheiten des Katasterwesens die Aufteilung des Gemeindegebietes abbilden. Dabei bilden viele Flurstücke zusammen stets eine Flur, welche wiederrum ein Teil der Gemarkung ist. Diese kennzeichnet das Gebiet einer Gemeinde oder – je nach Größe der Gemeinde – zumindest einen Teil des Gemeindegebietes.
Indem die Flurkarte die Flurstücke einer Flur und Gemarkung abbildet, stellt sie gleichzeitig die Flächenverteilung dar, anhand welcher die Grundstücksaufteilung nachvollzogen und Grundstücke detailliert voneinander abgegrenzt werden können. Dabei kann ein Grundstück aus mehreren Flurstücken bestehen. Die Zuständigkeit für die Erfassung von Flurstücken und ihren Änderungen obliegt den Kataster- und Vermessungsämtern.
Flurkarten als Nachweis von Eigentumsrechten
Sofern eine Flurkarte die Flächenauf- und Verteilung aufzeigt, dient sie zugleich dem Nachweis des Eigentums von Grund- und Flurstücken. Denn während sie früher hauptsächlich für die Besteuerung von Grund und Boden herangezogen wurde, bildet sie heute im Wesentlichen die Grundlage zur Führung der Grundbücher, die die Eigentumsrechte an Grundstücken auflisten und nachweisen. Insofern ist sie auch die Basis zur Veranlagerung der Grundsteuer.
Da Flurstücke durch Zusammenlegungen oder Aufteilungen ferner veränderlich sind, werden durch das Katasteramt sogenannte Veränderungsnachweise an die Grundbuchämter weitergegeben, welche jede Flurkarte aktualisieren.
Darüber hinaus werden Flurkarten heute kaum noch in der Papierform geführt, sondern wurden im Zuge der Digitalisierung inzwischen flächendeckend durch die automatisierte Liegenschaftskarte abgelöst; sie sind außerdem im Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS einsehbar.
Die Informationen, die eine Flurkarte schließlich enthält, sind zunächst insbesondere die graphische Darstellung der jeweiligen Flurstücke mit deren numerischen Bezeichnung. Daneben enthalten Flurkarten Angaben über die Flure und die Gemarkung, deren Grenzen sowie die Gemeinde und den Kreis für den Bereich, den sie darstellen. Außerdem enthalten sie Angaben zu den Hausummern von Gebäuden, der Nutzungsart der dargestellten Fläche, den verwendeten Maßstab, das Erstellungsdatum des Kartenauszugs sowie den Aussteller der Flurkarte (beispielsweise das ausstellende Vermessungsamt).