Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist eine Maßzahl, die im deutschen Baurecht eine Rolle spielt. Als Maß der baulichen Nutzung ist die Geschossflächenzahl ein Steuerungsinstrument des Städtebaus. Neben der Grundflächenzahl (GRZ) und der Baumassenzahl (BMZ) ist sie ein wichtiges Kriterium um die Zulässigkeit von Bauprojekten anhand eines Bebauungsplans zu bewerten.
Definition der Geschossflächenzahl
Definiert ist die Geschossflächenzahl im § 20 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie gibt an “wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind”. Berücksichtigt werden dabei alle Vollgeschosse, d.h. Keller und Dach sind ausgenommen, solange sie nicht als Vollgeschosse gelten. Auch Nebenanlagen und bauliche Anlagen sowie Balkone und Terassen werden nicht berücksichtigt. Angegeben wird die Geschossflächenzahl mit einer Dezimalzahl. Die Geschossfläche der jeweiligen Vollgeschosse ergibt sich dabei aus den Gebäudeaußenmaßen. Die Geschossflächenzahl darf beim Bau nicht überschritten werden. Bis auf wenige Ausnahmen, darf sie aber unter dem vorgegebenen Wert bleiben. Die Geschossflächenzahl gilt in der Regel für ein komplettes Baugebiet und wird von der Stadt oder Gemeinde festgelegt.
Berechnung der Geschossflächenzahl
Berechnet wird die Geschossflächenzahl, indem man die Geschossflächen aller Vollgeschosse in Summe durch die Gesamtgröße des Baugrundstücks teilt. Beträgt der Wert beispielsweise 1,0, darf die Summe aller Geschossflächen der Vollgeschosse auf einem Baugrundstück die Gesamtgröße des Baugrundstücks nicht überschreiten.
Die Geschossflächenzahl in der Praxis
Eingeführt wurde das Maß der Geschossflächenzahl 1933 mit der Charta von Athen. Riesige Wohnkasernen, wie sie im 19. Jahrhundert beliebt waren und die Geschossflächenzahlen von bis zu 4,0 erreichten, sollten dadurch reduziert werden. Nach dem Krieg sank der Durchschnittswert der Geschossflächenzahl im Städtebau wegen der damals beliebten Zeilenbauweise auf 0,5. Im Laufe der letzten Jahrzehnte stieg der Wert aber wieder an. Heute beträgt die Geschossflächenzahl etwa 1,0 im Durchschnitt.