Ein Immobilienmakler ist ein selbstständig Gewerbetreibender, der die Immobilie eines Eigentümers zum Kauf oder zur Miete anbietet und somit als Vermittler zwischen Verkäufer und Interessent auftritt. Kommt es zu einem Kaufvertrag oder zu einem Mietvertrag, erhält der Immobilienmakler eine im Vorfeld vereinbarte Maklerprovision. Ein anderes Wort für diese Provision ist Courtage.
Der Maklervertrag ist die Geschäftsgrundlage
Beauftragt eine Person einen Makler mit der Vermittlung einer Immobilie, wird die Höhe der Provision in einem Maklervertrag festgelegt. Dabei kann der Maklervertrag sowohl in mündlicher als auch die schriftlicher Form geschlossen werden. Die Provision ist in der Regel nur im Erfolgsfall fällig, in ganz seltenen Fällen erhält der Makler ein vorher festgelegtes Honorar für seine Arbeit (Festpreismakler). Im Maklervertrag wird auch festgelegt, welche der beiden Parteien bei einem Immobiliengeschäft die Courtage zahlt. Das kann der Verkäufer sein, der Käufer oder anteilig beide Beteiligten. Bedingungen für Maklerprovisionen im Rahmen von Vermietungen sind gesetzlich seit 2010 festgelegt. Die Höhe einer Maklerprovision ist in der Regel ortsüblich, jedoch nicht gesetzlich geregelt. In einem Maklervertrag ist auch festgelegt, wie lange der Auftrag besteht und ob der Makler das Recht hat, das Angebot exklusiv und allein zu vermitteln.
Makler brauchen eine behördliche Genehmigung
Wer Immobilienmakler sein möchte, braucht in jedem Fall eine Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit. Dafür ist eine Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung eine Bedingung. Diese Erlaubnis kann verweigert werden, wenn der Makler in den vergangenen fünf Jahren wegen Diebstahl oder Betrug verurteilt wurde oder nicht in “geordneten finanziellen Verhältnissen” lebt. Eine Ausbildung zum Immobilienmakler existiert nicht. Die Ausbildung zum Immobilienkaufmann kann die notwendigen Fachkenntnisse vermitteln. Fachverbände legen wert darauf, dass der Immobilienmakler seine Eignung nachweist, bevor er vom verband aufgenommen wird.