Bei jedem Immobilienerwerb fallen Kaufnebenkosten an. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Wohnung, ein Haus oder eine vermietete Immobilie handelt. Gemeint sind Kosten, die beim Kaufen des Objektes entstehen (nicht das Wohngeld). Ein Teil der Kosten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Aus welchen Bestandteilen setzen sich die Kaufnebenkosten zusammen?
Bei größeren Objekten und in Orten mit starker Preisdynamik wie Berlin ist ein Immobiliengutachten zu empfehlen. Dabei geht es um eine seriöse Wertermittlung des möglichen Kaufobjektes. Sie ist nicht mit der internen Einschätzung durch eine Bank zu verwechseln. Das Gutachten muss von einem Sachverständigen erstellt werden. Er berechnet den Verkehrswert anhand von Zustand, Größe und Lage.
Wird die Immobilie finanziert, entstehen auch Kaufnebenkosten. Diese haben mit dem Hypothekendarlehen zu tun: Hier sollten vor dem Abschluss eines Kredits die Bearbeitungsgebühren für die Kreditvergabe durch die Bank erfragt werden.
Häufig fällt bei Kaufimmobilien eine Maklerprovision zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer an. Gute Makler erbringen dafür aber neben der Vermittlung oft weitere Dienstleistungen. Sie können zum Beispiel den Beurkundungstermin organisieren.
Zwingend sind die Notarkosten, die sich nach der Gebührenordnung richten: Ein Kaufvertrag erlangt erst durch die notarielle Beurkundung Rechtskraft. Nach Abschluss fällt die Grunderwerbssteuer an. Die Steuer variiert nach Bundesland und kann zwischen 3,5 % und 6,5 % Prozent der Kaufsumme betragen. Ebenso ist eine Gebühr für den Grundbucheintrag und gegebenenfalls für den Eintrag einer Grundschuld zu entrichten.
Worauf ist bei der Kalkulation der Kaufnebenkosten zu achten?
Im Internet finden sich zahlreiche Rechner, die eine Abschätzung der Kaufnebenkosten ermöglichen. Grob gerechnet, betragen diese im Normalfall circa 10 % der Kaufsumme. Doch damit ist immer der Normalfall gemeint. Häufig kommt es zu Besonderheiten. Auf jeden Fall müssen sofort notwendige Sanierungskosten berücksichtigt werden. Nicht selten fallen aber auch unvorhergesehene Fahrkosten an. Unklare Entwürfe für Kaufverträge erfordern die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Was wirklich genau die Kaufnebenkosten sind und wie hoch diese ausfallen, bleibt daher auch ein Stück weit eine offene Frage.