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Notaranderkonto

Im Rahmen von Immobiliengeschäften kann es zur Einrichtung eines Notaranderkontos kommen. Bei dieser Kontoart handelt es sich um ein Treuhandgirokonto, das der Notar bei einer Bank in seinem Namen führt. Auf diesem Konto können Gelder aufbewahrt werden, die für die Abwicklung des Immobiliengeschäfts benötigt werden. Der Notar deponiert dort zum Beispiel den Kaufpreis einer Immobilie an, den der Käufer zur Sicherung bereits vor der Fälligkeit bezahlt hat. Erst bei Fälligkeit des Kaufpreises erhält der Verkäufer dann sein Geld.

Ein Notaranderkonto sichert die Geschäftspartner ab

Beim Erwerb einer Immobilie wird der Kaufpreis offiziell erst fällig, wenn eine Auflassungsvormerkung und eventuell die Grundschuld für die finanzierende Bank eingetragen wurden. Im einfachsten Fall zahlt der Käufer dann den Kaufpreis an den Verkäufer und die Immobilie wechselt den Besitz. Allerdings gibt es auch kompliziertere Fälle, wenn zum Beispiel die Immobilie noch belastet ist oder der Verkäufer für Sanierungsmaßnahmen oder ähnliches vor dem Verkauf aufkommt. Immer, wenn bei Vorleistungen einer Partei ein Risiko abgesichert werden soll, kommt das Notaranderkonto zum Tragen.

Ein Notaranderkonto muss begründet werden

Der einfache Wunsch nach einem Notaranderkonto reicht nicht aus, um ein solches einzurichten. In § 57 des Beurkundungsgesetzes ist festgelegt, dass ein berechtigtes Sicherungsinteresse bestehen muss. Das könnte zum Beispiel vorliegen, wenn ein Vermerk einer Zwangsversteigerung im Grundbuch eingetragen ist. In einem solchen Fall muss sicher gestellt sein, dass die Gläubiger das Grundstück gegen Ablösung seiner Forderung freigibt. Auch eine Finanzierung über mehrere Geldgeber kann ein berechtigtes Sicherungsinteresse begründen. Ein Notaranderkonto gibt dem Verkäufer dann die Gewissheit, dass die Summe aller Darlehen ausreichen, um den Kaufpreis zu bezahlen.

Ein Notaranderkonto ist mit Gebühren verbunden

Für die Einrichtung und Verwaltung des Kontos erhebt der Notar gebühren. Bei einem Betrag zwischen 10.001 und 150.000 EUR werden knapp 300 EUR fällig. Eine durchschnittliche Immobilie kann damit schon Kosten im vierstelligen Bereich verursachen.

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