Die notarielle Beurkundung ist bei Kaufverträgen von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, dass die Verträge nur wirksam werden, wenn sie von einem Notar beurkundet wurden. Die wichtigsten Fragen rund um die notarielle Beurkundung werden hier beantwortet.
Die notarielle Beurkundung – wann ist sie notwendig?
Die Beurteilung durch einen Notar ist immer dann notwendig, wenn bestimmte Willenserklärungen nachzuweisen sind. Der Notar wird eine Beurkundung erstellen, um die rechtmäßigen Vereinbarungen, Handlungen und Aussagen nachzuweisen. Erst dadurch werden Willenserklärungen rechtsgültig. Bei Grundstücksgeschäften im Bereich von Immobilien ist sogar eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Erst mit dem notariell beglaubigen Kaufvertrag wird der Eigentumsübergang möglich gemacht und kann in das Grundbuch eingetragen werden.
Wie läuft eine notarielle Beurkundung ab?
Der Notar wird unabhängig davon, welche Handlungen und Vereinbarungen getroffen werden, die nachfolgenden Schritte einhalten:
- er wird die Geschäftsfähigkeit sowie die Identität der Parteien überprüfen
- er wird die Beteiligten auf ihre Rechten und Pflichten hinweisen
- die Erklärung wird in die Urkunde aufgenommen
- er wird die Urkunde Schritt für Schritt vorlesen
- die Urkundeninhalte werden durch die Beteiligten genehmigt
- die Beteiligten und der Notar unterschreiben die Urkunde.
Mit der Unterzeichnung des Vertrages bestätigen die Parteien und der Notar, dass der Inhalt des Vertrages im Sinne der Beteiligten formuliert wurde und somit deren Willen entspricht. Die Beteiligten erhalten dann eine Kopie der Beurkundung, die vom Notar beglaubigt wird. Das Original der Beurkundung verbleibt beim Notar.
Die Kosten einer notariellen Beurkundung
Für die notarielle Beurkundung fallen, je nach Aufwand und Umfang, entsprechende Gebühren, in variabler Höhe, an. Durch das Gerichtskostengesetz und Notarkostengesetz wird ein bestimmter Kostensatz festgesetzt, der eingehalten werden muss. Die Gebühr der Beurkundung setzt sich aus der vorherigen Beratung, dem Entwurf der Beurkundung sowie der eigentlichen notariellen Beurkundung am Ende zusammen. Wenn zum Beispiel eine Immobilie und einem Preis von 250.000 Euro verkauft wird, liegt die notarielle Beurkundung bei etwa 2.600 Euro.
Eine ganz wichtige Frage stellt sich jedoch noch zum Schluss: Können die Kosten, auch die des Notars, beim Erwerb von Haus und Grundstück steuerlich abgesetzt werden?