Die Notarkosten und Grundbuchkosten zählen zu den Nebenkosten bei einem Immobilienkauf. Da Immobiliengeschäfte immer mit einer Eintragung im Grundbuch verbunden sind, müssen sie notariell beurkundet werden, ansonsten ist das Geschäft nichtig. Daher treten Notarkosten bei einem Immobilienkauf immer an und müssen neben anderen Nebenkosten beim Immobiliengeschäft berücksichtigt werden.
Notarkosten
Die Leistung des Notars besteht bei der Transaktion von Immobilien nicht nur in der eigentlichen Beurkundung, sondern auch in der unabhängigen Vermittlung und Belehrung zwischen Käufer und Verkäufer. Außerdem ist er auch für die Beurkundung im Grundbuch zuständig. Die dafür entstehenden Kosten sind in einer Gebührenordnung festgehalten und bundeseinheitlich geregelt. Für die reinen Notarkosten muss man bei einem Immobiliengeschäft von ca. 1,0% des Kaufpreises ausgehen, d.h. die Notarkosten sind immer direkt abhängig vom Preis der Immobilie. In der Regel werden die Notarkosten immer vom Käufer getragen. Dadurch soll verhindert werden, dass der Verkäufer die Notarkosten in den Kaufpreis einpreisen würde und dann noch zusätzlich weitere Nebenkosten, wie die Grunderwerbssteuer, darauf anfallen. Die Notarkosten sollte der Käufer aus seinem Eigenkapital bestreiten, eine Finanzierung der Notarkosten durch eine Bank wird meistens abgelehnt. Sollte der Käufer nach der Beurkundung nicht zahlungsfähig sein, muss der Verkäufer die Kosten übernehmen, da beide Parteien für die Kosten gesamtschuldnerisch eintreten müssen.
Grundbuchkosten
Neben den Notarkosten treten beim Immobiliengeschäft noch Grundbuchkosten auf, die ebenfalls zu berücksichtigen sind. Bei der Übernahme der Kosten, die je nach Komplexität des Geschäfts zwischen 0,2% und 0,5% des Kaufpreises ausmachen, kommt es auf die Verursachung an. Muss z.B. vom Notar eine eigetragene Grundschuld zu Gunsten des Verkäufers aus dem Grundbuch entfernt werden, so trägt der Verkäufer diese Kosten. Wird dahingegen für den Käufer eine neue Grundschuld zur Finanzierung der Immobilie eingetragen, so müssen diese Grundbuchkosten durch ihn getragen werden.
Die Notarkosten und Grundbuchkosten treten bei einem Immobilienkauf immer auf, daher müssen sie bei der Finanzierung auch von Anfang an mitberücksichtigt werden. Im Bundesland Bayern gibt es eine zusätzliche Katasterfortführungsgebühr, die bei der Eigentumsumschreibung anfällt.