Grundsätzlich stellt die Spekulationssteuer einen Oberbegriff für eine Steuer dar, die bei einer Veräußerung auf den Gewinn von privaten Vermögensgegenständen anfällt. Neben Edelmetallen, Schmuck oder Oldtimern sind auch private Grundstücks- oder Immobilieneigentümer betroffen. Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Kaufes und Wiederverkaufes von Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung weniger als 10 Jahre, so entsteht für Sie die Verantwortung, den erzielten Gewinn zu Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Voraussetzung für das Fälligwerden
Nur im Falle einer Selbstnutzung der Immobilie verzichtet der Fiskus auf die Berechnung der Spekulationssteuer.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Sie bei einem Verkauf einer vermieteten Wohnung innerhalb der 10jährigen Spekulationsfrist die Steuer an das Finanzamt abführen müssen. Nutzen Sie Ihr Eigentum gewerblich oder zu beruflichen Zwecken als Arbeitszimmer, sind Sie zur Zahlung verpflichtet. Wenn Sie einen nahen Angehörigen wie beispielsweise Ihre erwachsenen Kinder darin wohnen lassen, ist die Voraussetzung bei Veräußerung ebenfalls gegeben. Leerstand der Immobilie oder der Besitz von unbebauten Grundstücken führen zur Fälligkeit der Spekulationssteuer.
Sonderfälle
Übergeben Sie im Falle einer Trennung oder Scheidung Ihre Hälfte des Hauses entgeltlich an den Ehegatten, so beginnt eine neue Spekulationsfrist für den übernommenen Eigentumsteil.
Bitte beachten Sie zudem im Schenkungs- und Erbfall den Ablauf des vorgegebenen Zeitrahmens zwischen Kauf durch den Erblasser und Verkauf des Erben, da ansonsten die Leistung an das Finanzamt fällig wird.
Reduzierung der Steuerlast
Anfallende Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie führen bei Veräußerung innerhalb der 10-Jahres-Frist zu einer Minderung der Steuer.
Sämtliche Kaufnebenkosten wie Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt sowie die Grunderwerbssteuer verringern den zu versteuernden Gewinn. Berücksichtigung finden Ausgaben wie etwa die Rechnung für das Immobilieninserat oder die Maklercourtage. Sollten Sie Veräußerungsverluste erlitten haben, wirken diese steuerreduzierend. Unter gewissen Umständen zählen Modernisierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach Erwerb der Immobilie auch dazu.