In fast allen Mietverträgen findet sich heute ein Übergabeprotokoll als Zusatz. Dabei wird der Zustand eines Wohnobjektes vor Beginn und Ende eines Mietverhältnisses festgehalten.
Sinn und Zweck des Übergabeprotokolls
Es gibt keine rechtliche Vorschrift, dass ein Übergabeprotokoll erstellt werden muss. Trotzdem ist ein Wohnungsübergabeprotokoll in rechtlicher Hinsicht für beide Parteien sehr sinnvoll: Im Streitfall besteht Beweislast. Dabei dient das Übergabeprotokoll der Beweissicherung. Ein sorgfältig erstelltes Protokoll schützt den Mieter nach dem Einzug: Er kann nicht für Schäden belangt werden, die bereits vorhanden waren. Für den Vermieter ist das Übergabeprotokoll beim Auszug eine große Hilfe. Nur so kann er berechtigte Forderungen gegenüber dem Mieter durchsetzen. Durch die präzise Darstellung des Zustands der Wohnung ersparen sich alle die beteiligten Parteien Unklarheiten und Streit. Darüber hinaus ist das Protokoll zur Erfassung bestimmter Daten hilfreich.
Inhalt und Struktur des Übergabeprotokolls
Meistens werden heute Standardvordrucke verwendet. In jeden Fall ist es unbedingt notwendig, das Datum der Wohnungsübergabe, sowie das Datum von Ein- und Auszug einzutragen. Das Mietobjekt muss unverwechselbar beschrieben sein. Bei möblierten Wohnungen gehört eine Inventarliste zum Übergabeprotokoll. Es muss Name und Anschrift von Mieter und Vermieter enthalten. Das Übergabeprotokoll sollte im Textteil ausführlich, unmissverständlich und gut leserlich die gefundenen Mängel des Wohnobjektes festhalten. Wichtig: Nebenräume nicht vergessen. Beide Seiten sollten sehr auf die gewählten Formulierungen bei der Zustandsbeschreibung achten, ob sie tatsächlich zutreffen. Wenn Mieter und Vermieter das Protokoll gelesen haben, ist es von beiden Parteien zu unterschreiben. Daneben können die Anzahl ausgehändigter Schlüssel und die Zählerstände festhalten werden. Ein möglicher Zusatz sind heute Fotos vom Zustand vor Mietbeginn.
Welche Herausforderungen und Probleme ergeben sich beim Übergabeprotokoll?
Sowohl Mietern wie auch oft Vermietern fehlt Erfahrung, weil Wohnungsbesichtigungen keine alltäglichen Beschäftigungen sind. Ihnen fehlt das geübte Auge eines Bausachverständigen, gerade auch bei Immobilienbesitzern, die keine Berufsvermieter sind. Versteckte Mängel werden leicht übersehen. Auf jeden Fall sollte die Übergabe bei Tageslicht erfolgen. Bei Unsicherheiten sollte man zur Übergabe fachkundige Hilfe, zum Beispiel einen Makler, hinzuziehen.