Die Wohnfläche einer Immobilie ist ein wichtiger Faktor im Bauantrag, bei der Bemessung des Miet- oder Kaufpreises sowie der Festlegung der Nebenkosten und dem Abschluss einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Die Wohnfläche stimmt nicht mit der Grundfläche überein. Für die Wohnflächenberechnung gibt es mehrere Methoden. Daher sollte darauf geachtet werden, mit welcher Methode eine Wohnfläche berechnet wurde, wenn man zwei Wohnflächen miteinander vergleicht. Wurde die Wohnfläche falsch berechnet, kann dies Konsequenzen haben.
Wohnflächenberechnung – die Methoden
Die Wohnflächenberechnung gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine gängige Berechnungsmethode. Die Größe von Wohnzimmer, Schlaf- und Kinderzimmer, Küche und Esszimmer, Fluren, Badezimmer und WCs sowie Neben- und Abstellräumen ergeben bei dieser Methode die Wohnfläche. Außerdem können Wintergärten, Balkone und Terrassen komplett oder zum Teil zur Wohnfläche dazu gerechnet werden. Abzugsflächen wie Treppen mit mehr als drei Stufen oder Vormauerungen werden von der Wohnfläche abgezogen. Die Berechnungsmethode nach DIN-Norm 277 ist zwar eigentlich für Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau vorgesehen, wird aber auch für die Wohnflächenberechnung gerne herangezogen, da sie die Methode mit dem größtmöglichen Flächenergebnis ist. Dachflächen, Balkone und Terassen sowie Kellerräume werden dabei nämlich komplett angerechnet.
Konsequenzen bei falscher Wohnflächenberechnung
Eine falsche Berechnung der Wohnfläche kann vor allem im Falle eines Mietvertrages Konsequenzen haben. Weicht die im Vertrag angegebene Wohnfläche um mehr als zehn Prozent von der tatsächlichen ab, kann der Mieter bereits gezahlte Miete zurückverlangen und die Mietzahlung kürzen, so hat es der Bundesgerichtshof entschieden. Auch zu viel gezahlte Nebenkosten können zurückverlangt werden. Im Falle eines Kaufvertrages sollte vor dem Abschluss genauestens auf eine korrekte Wohnflächenberechnung geachtet werden. Denn hier hat man nur selten die Möglichkeit, im Nachhinein den Kaufpreis zu mindern oder Schadenersatz zu erhalten. Auch beim Abschluss einer Gebäude- oder Hausratversicherung sollte eine korrekte Angabe der Wohnfläche gemacht werden. Versicherte zahlen sonst möglicherweise zu hohe Beiträge oder müssen mit einer Leistungskürzung rechnen.
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