Eine Zwangsversteigerung ist mit vielen verschiedenen Regeln und Gesetzen verbunden. Es gibt verschiedene Immobilien, die hier in Betracht kommen. Dazu zählen vor allem Wohnungseigentum, Erbbaurechte, unbebaute Grundstücke oder auch Teileigentum. Ist jemand an der Immobilie interessiert, dann kann vor allem die Zwangsversteigerung eine sehr gute und günstige Möglichkeit sein, an eine Immobilie zu gelangen. So wird der Interessent schnell Eigentümer seiner Traumimmobilie. Dennoch sollten immer auch die Risiken bei einer Zwangsversteigerung beachtet werden. Für die Versteigerung ist das Amtsgericht zuständig. Hier muss der Interessent sich an das Amtsgericht wenden, dass das Grundbuch der Immobilie führt. Die Zwangsversteigerung wird von einem Rechtspfleger des Amtsgerichtes mündlich gehalten. Bevor die eigentliche Zwangsversteigerung stattfinden kann, muss der Sachverständige ein Gutachten mit Verkehrswert erstellen. Dieser Verkehrswert wird durch einen Beschluss festgelegt. Während des kompletten Verfahrens ist die Immobilie immer noch zum normalen Verkehrswert käuflich. Bei der Versteigerung erhält der Teilnehmer die Immobilie, der das höchste Gebot abgibt. Er ist damit der neue Eigentümer der Immobilie. Die Gewährleistung für bestimmte Mängel an der Immobilie ist nach ZVG ausgeschlossen.
Das Mindestgebot bei der Versteigerung ist auch das geringste Gebot. Dieses Gebot muss die Kosten und die bleibenden Rechte an der Immobilie tragen. Die Belastungen müssen damit auf jeden Fall gedeckt werden können. Beim ersten Versteigerungstermin darf der Zuschlag nicht erfolgen, wenn der Verkehrswert unter der Hälfte des Wertes liegt.
Haben Sie selbst großes Interesse an einer Versteigerung, dann wenden Sie sich einfach an das Amtsgericht mit Ihrer Traumimmobilie. Dieses kann Ihnen näher Auskunft über die Sachlage geben.