Unsere Aufgabe als Immobilienmakler ist es, den Verkaufsprozess einer Immobilie für die Eigentümer so einfach und effizient wie möglich zu gestalten. Das Ziel ist es, die Immobilie schnell und zum bestmöglichen Preis zu verkaufen. Aus diesem Grund nutzen wir für einige Immobilien ein digitales Angebotsverfahren.
Immobilienmakler haben mehrere professionelle Verfahren zur Wertermittlung einer Immobilie. Diese Verfahren liefern in den meisten Situationen und für die meisten Immobilien sehr gute Ergebnisse. In zwei Situationen liefert eine standardisierte Wertermittlung jedoch nicht immer die besten Ergebnisse: Wenn es angesichts von Preis oder Lage keine spürbare Nachfrage für eine Immobilie gibt – oder wenn die Immobilie so attraktiv ist, dass sie sehr viele Interessenten anzieht. Im ersten Fall kann der Preis unter der standardisierten Wertermittlung liegen und im zweiten Fall zum Teil weit darüber.
Eine großartige Möglichkeit, um in diesen beiden Situationen den besten Preis für EigentümerInnen zu erhalten, ist das digitale Angebotsverfahren. Durch öffentlich abgegebene Angebote zu einer Immobilie entsteht ein transparenter Preis, der aus dem wohl fundamentalsten Marktprinzip entsteht: Angebot und Nachfrage.
Auf diese Weise schafft ein digitales Angebotsverfahren komplette Transparenz über den Verkaufsprozess und ermöglicht es, den fairsten Marktpreis zu ermitteln.
3, 2, 1 … meins. So geht es (zum Glück) nicht beim digitalen Angebotsverfahren. Auktionen haben ein festes Ende. Sie kennen es vielleicht von Ebay: man belauert sich bis zum Schluss und gibt dann schnell noch ein Angebot ab. Einige ärgern sich dann, dass sie überboten wurden. Andere ärgern sich, weil sie unter Zeitdruck unüberlegt einen zu hohen Preis geboten haben.
Eine Immobilie ist jedoch keine Ramschware, sondern Ihr wertvollster materieller Besitz oder die größte Kaufentscheidung in Ihrem Leben. Die Entscheidung über den Kauf und die Höhe des Kaufpreises sollte nie unter Zeitdruck entstehen.
Wichtig: Ein digitales Angebotsverfahren ist für EigentümerInnen einer Immobilie nicht verbindlich. Der oder die Höchstbietende erhalten nicht automatisch den Zuschlag. Das letzte Wort, ob eine Immobilie verkauft wird, haben immer die Eigentümer. Das ist aber bei jedem Immobilienkauf so: Selbst bei einer vermeintlich sicheren Einigung kann ein Eigentümer bis zur Vertragsunterzeichnung beim Notar noch vom Verkauf zurücktreten.
Wir haben uns entschieden, bei besonderen Immobilien oder auf direkten Wunsch von Eigentümern das digitale Angebotsverfahren in unseren professionellen Verkaufsprozess zu integrieren. Wir nutzen dabei die technologische Lösung von “immo-billie“. Aber was genau heißt das für Eigentümer und Interessenten?
Welche Daten benötigt der Makler von mir?
Um ein Angebot online abgeben zu können, wird die Mailadresse und/oder die Handynummer benötigt. Es werden auf dem Portal ausschließlich die nötigen Daten für die Anmeldung gespeichert. Diese Daten befinden sich auf einem Server von Microsoft.
Welche Kosten entstehen für mich bei Angebotsabgabe?
Die Nutzung des digitalen Verfahrens zur Abgabe von Angeboten ist selbstverständlich kostenfrei.
Ab wann können Angebote abgegeben werden?
Sobald der Angebotsprozess gestartet und Sie vom Makler zum Objekt hinzugefügt wurden. Angebote können jederzeit und überall abgegeben werden.
Muss ein neues Angebot immer höher sein als das vorige?
Ja. Angebote müssen höher sein als das aktuelle Angebot. Die Mindesthöhe der Angebotsschritte sind vom Immobilienmakler vorher eingestellt worden.
Was passiert, wenn ich kurz vor Ablauf des Angebotsverfahrens ein Angebot abgebe?
Wird ein Angebot kurz vor Ablauf abgegeben, verlängert sich der Prozess immer automatisch um eine weitere Stunde. Jeder soll die Möglichkeit haben, sein gewünschtes Angebot abgeben zu können und sich in Ruhe entscheiden können.
Ist eine bereits fixierte Finanzierungsbestätigung nötig, um ein Angebot abgegeben zu können?
Diese Entscheidung obliegt ausschließlich dem Makler selbst. Im System selber wird bei der Stimmabgabe abgefragt, ob eine Finanzierungsbestätigung vorliegt.
Ist ein digitales Angebot vergleichbar mit einem schriftlichen Angebot?
Ja.
Wie lange ist mein Angebot gültig?
Im Beschreibungstext des Objektes sollte stehen, wie lange das Angebot Gültigkeit hat. Ansonsten wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Makler.
Kann ich von meinem Angebot zurücktreten?
Nach Abgabe des Angebots muss dies innerhalb von 24 Stunden dem Makler gemeldet werden. Nur dieser kann das Angebot entfernen.
Was passiert, wenn ich mich bei der Preiseingabe vertippe?
Hier muss der Makler kontaktiert werden. Dieser kann das Angebot entfernen.
Welche Preise werden mir angezeigt?
Zu sehen ist der Startpreis und das aktuell höchste Angebot.
Wie erfolgt die Bezahlung?
Nachdem Ihr Angebot vom Verkäufer angenommen wurde, wird Sie Ihr Makler kontaktieren. Erst danach beginnt der Prozess, bei dem der verbindliche Kaufabschluss vorbereitet und umgesetzt wird.
Was passiert, nachdem der Prozess abgelaufen ist?
Nachdem dieser abgelaufen ist, werden alle Angebote dem Verkäufer vorgelegt. Sollte sich dieser für Ihr Angebot entscheiden, wird Sie der Makler kontaktieren. Wir bitten um Verständnis, dass dies ein paar Werktage dauern kann.
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